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RECHTLICH NOTWENDIG

UNSERE AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Firma ABLUFTPROFI (stand 10/2015)                              

 

  • I Geltungsbereich1. Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Fa. ABLUFTPROFI liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Anders lautende Vertrags und Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der Fa. ABLUFTPROFI im Falle einer Lieferung / Leistung nicht Vertragsbestandteil.
  1. Die hier aufgeführten Bedingungen gelten für sämtlichen Schriftverkehr, Verträge und Geschäftsabschlüsse.
  2. Mit der Auftragserteilung an ABLUFTPROFI werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Auftragserteilung nehmen wir telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über das Internet entgegen.

 

  • II Vertragsschluß
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit ABLUFTPROFI geschlossenen Verträgen abzutreten, oder sonstige Rechte oder Pflichten aus mit ABLUFTPROFI geschlossenen Verträgen, ohne die schriftliche Zustimmung der Fa. ABLUFTPROFI, ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Das gilt insbesondere für Gewährleistungsansprüche.
  2. Sind Anlagenteile des Auftragsgebers, vor Arbeitsbeginn, nicht DIN- oder Normgerecht, ist der Kunde verpflichtet, vor Arbeitsbeginn, die Fa. ABLUFTPROFI zu unterrichten. Bei Entstehen von Schäden, unter der nicht Kenntnisnahme dieser Mängel, übernimmt die Fa. ABLUFTPROFI keine Haftung.
  3. Die Fa. ABLUFTPROFI ist berechtigt, die Rechte und Pflichten der Dienstleistungen aus einem Reinigungsvertrag an Dritte zu übertragen, sofern dies notwendig werden sollte.
  4. Die Fa. ABLUFTPROFI hat dafür Sorge zu tragen, dass durch Reinigungsarbeiten, Benutzer des Objekts nicht gefährdet werden. Es gelten die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften.

 

  • III Lieferung / Leistung
  1. Die Fa. ABLUFTPROFI ist zu Teilleistungen berechtigt.
  2. Ausführungstermine werden mit dem Kunden abgesprochen und sind nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, das zu dem vereinbarten Termin, der Arbeitsort frei zugänglich ist.
  3. Erstellte Angebote für die Kunden der Fa. ABLUFTPROFI sind unverbindlich. Sollte während der zu erbringenden Leistung festgestellt werden, dass die angebotene Leistung bedingt, durch einen im Vorfeld verdeckten Umstand, nicht wie geplant umsetzbar sind, so ist die Fa. ABLUFTPROFI nicht verpflichtet diesen Auftrag auszuführen. Sie ist allerdings dazu berechtigt die Arbeit fortzuführen und eine entsprechende Preisanpassung an die Arbeit, sowohl nach unten als auch nach oben vorzunehmen. Sollten sich die Kosten um 15 % erhöhen so wird der Kunde umgehend informiert.
  4. Liefer-/Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungslage, Betriebsstörungen, Beschaffungsproblemen und Streiks sind von der Fa. ABLUFTPROFI – auch wenn sie bei Zulieferern eintreten – selbst bei verbindlich vereinbartem Liefer-/Leistungstermin nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Liefer-/Leistungsdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum.
  • IV Zahlungsbedingungen
  1. Die Fa. ABLUFTPROFI ist berechtigt, vor Auftragsbeginn, fünfzig Prozent der Auftragssumme zu verlangen. Alle ausgewiesenen Preise, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit nichts anders ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort gegen Übernahme der gelieferten Ware / Dienstleistung , bzw. sofort nach Erledigung der Arbeiten bar zu leisten.
  3. Stornierung eines Reinigungsauftrags ist mindestens zwei Arbeitstage (48 Stunden ohne Sa./So./Feiertag) vor Ausführungstermin anzuzeigen.
  4. Werden Termine oder Ausführungsarbeiten unvorhergesehen, durch den Kunden unterbrochen oder wird kein Zutritt zu dem Auftragsort ermöglicht, so kann die Fa. ABLUFTPROFI Ausfallkosten in Höhe von 25 % der netto Angebotssumme geltend machen.
  5. Verhält sich der Kunde vertragswidrig ist die Fa. ABLUFTPROFI berechtigt gelieferte Ware, auf Kosten des Kunden, zurück zu fordern.
  6. Bei Zahlungsverzug des Kunden, ab der 2 Woche nach Rechnungsstellung, sind Verzugszinsen, in Höhe von 6 % zuzüglich der gesetzlichen MwSt., fällig.

 

  • V Eigentumsvorbehalt
  1. Aus unserem Hause gelieferte, montierte Ware, bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. ABLUFTPROFI

 

  • VI Gewährleistung
  1. Der Kunde ist von der Fa. ABLUFTPROFI oder dessen Bevollmächtigten über die Art und den Umfang der Leistungen (Reinigungen) voll unterrichtet worden, auch darüber, dass es sich um Reinigungsarbeiten und nicht um Erneuerung bzw. Erneuerungsarbeiten handelt. Versteckter, unzugänglicher Schmutz oder Schmutzreste die keine Beeinträchtigung der gereinigten Anlage hervorrufen, sind nicht als Mängel anzuzeigen oder zu bewerten.
  2. Hat der Kunde nach zwei Tagen, nach Abschluss der Dienstleistung, uns Mängel oder die Abnahme (Tätigkeitsnachweis) nicht erteilt, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Je nach Art des Auftrages, unserer Dienstleistung, ist eine Abnahme, durch den Kunde oder seinen Vertreter, notwendig. Die Abnahme der Leistung erfolgt über einen Tätigkeitsnachweis oder das Gegenzeichnung der Bar-Rechnung.
  4. Hat die Fa. ABLUFTPROFI auf Verlangen des Kunden lediglich eine Teilreinigung vorgenommen, so ist es selbstredend, dass keinerlei Gewährleistungsansprüche an die Fa. ABLUFTPROFI heranzutragen sind. Die Art und der Umfang der Leistung erklären sich aus dem Tätigkeitsnachweis.
  5. Die Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf den Ersatz der fehlerhaften Materialien. Eventuell anfallender Lohn, Versand oder Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Die Fa. ABLUFTPROFI haftet nicht für Schäden, wenn diese durch den Kunden mit zumutbaren Maßnahmen, verhindert werden konnten.

 

  • VII Allgemeine Haftungsbegrenzung
  1. Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch die Fa. ABLUFTPROFI oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen.

 

  • VIII Sonstiges
  1. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Fa. ABLUFTPROFI zuständige Gericht.
  2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. ABLUFTPROFI und dem Kunden gilt ausschließlich Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollte eine einzelne Klausel der vorstehenden Liefer- bzw. Leistungs- und Reparaturbedingungen unwirksam sein, so bleibt der geschlossene Vertrag im Übrigen wirksam. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.

 

Begriffserklärung:

 

Reinigung des Abluftmotors: Wir reinigen vollständig die Lamellen des Lüfters und befreien diese von Fett oder anderen Rückständen. Wir führen dies manuell, mit Wasserdampf, mit Trockendampf oder mit Wasserkraft aus. Welche Reinigungsmethode wir nutzen obliegt uns.

 

Reinigung der Motorbox: Wir reinigen die Motorbox komplett und befreien diese von Fett oder Rückständen. Brandschutzmatten können wir in den Motorboxen nicht reinigen sondern nur ersetzen. Wenn sie Dies in Auftrag gegeben haben ersetzen wir diese, ein Ersatz ist Kostenpflichtig und gehört nicht zur Reinigung.

 

Reinigung von Abluftkanälen: Wir reinigen Abluftkanäle und befreien diese innen von Fett und anderen Rückständen. Die normale Reinigung beinhaltet keine Außen Reinigung der Kanäle. Sollten dies der Kunde wünschen so ist dies separat zu vereinbaren und gesondert zu berechnen.

 

Neuabdichtung von Kanälen: Für eine Neuabdichtung von Kanälen muss die Anlage nach Abdichtung mind. 10 Stunden nicht in Betrieb sein. Andernfalls haftet die Fa. Abluftprofi nicht für erneute Undichtigkeiten.

Fazit

Denken Sie immer daran:

Nichts brauchen wir mehr, als die (saubere) Luft zum atmen.